Der vorgeschriebene Weg zur Fachanwaltschaft
Die Verleihung der Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht richtet sich bundesweit verbindlich nach der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer. Der Weg führt zwingend über das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Ersten Staatsexamen an einer Universität sowie das anschließende zweijährige Rechtsreferendariat mit dem Zweiten Staatsexamen. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft folgt die spezifische Fachanwaltsausbildung im Familienrecht.
Für den Titel müssen Anwältinnen und Anwälte einen anwaltsspezifischen Lehrgang über mindestens 120 Zeitstunden absolvieren und drei fünfstündige Aufsichtsklausuren bestehen. Parallel bearbeiten Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung mindestens 120 familienrechtliche Fälle persönlich und weisungsfrei, wovon mindestens 60 gerichtliche Verfahren sein müssen. Voraussetzung für den Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre.
Das Grundstudium an staatlichen Universitäten wie in München, Heidelberg oder Berlin ist bis auf Semesterbeiträge kostenfrei und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderfähig. Im Referendariat erhalten angehende Volljuristinnen und Volljuristen eine monatliche Unterhaltsbeihilfe des jeweiligen Bundeslandes. Den anschließenden Fachanwaltslehrgang bei Anbietern wie der Deutschen Anwaltakademie für rund 2.765 Euro oder dem Deutschen Anwaltsinstitut für 2.750 Euro finanzieren oft die beschäftigenden Kanzleien; nach der Verleihung durch die Kammer führen Sie den Titel bundesweit.
Aspekt | Details |
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Dauer | 9 bis 10 Jahre inklusive Studium, Referendariat und 3 Jahren Anwaltspraxis |
Kosten | 2.200 € bis 2.800 € für den Fachanwaltslehrgang zuzüglich 200 € bis 400 € Kammergebühr |
Voraussetzungen | Befähigung zum Richteramt, 3 Jahre Anwaltszulassung, 120 Zeitstunden Lehrgang, 120 praktische Fälle |
Wo | Grundstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Humboldt-Universität zu Berlin oder Universität zu Köln; Lehrgang bei der Deutschen Anwaltakademie oder dem Deutschen Anwaltsinstitut |
Die Ausbildungsalternativen für den theoretischen Nachweis
Kombikurs aus Präsenz und Live-Stream
Beim Kombimodell teilen sich die 120 Pflichtstunden auf sechs Bausteine in Tagungshotels und digitale Live-Seminare auf. Der Kurs erstreckt sich über vier bis sechs Monate und schließt mit drei Präsenzklausuren ab.
Anbieter: Deutsche Anwaltakademie, Deutsches Anwaltsinstitut
Kosten: 2.550 € bis 2.765 € inklusive Klausurgebühren
Vorteile: Direkter fachlicher Austausch vor Ort, reduzierte Reisekosten bei den Onlinemodulen
Nachteile: Feste Wochenendtermine von Donnerstag bis Samstag binden Kanzleiressourcen
Reiner Live-Online-Lehrgang
Vollständige Online-Lehrgänge vermitteln die gesamten 120 Zeitstunden über interaktive Webinare mit direkter Kommunikationsmöglichkeit zu den Dozierenden. Lediglich für die 15 Klausurstunden reisen die Teilnehmenden an ausgewählte Prüfungsstandorte an.
Anbieter: Juristische Fachseminare, Deutsches Anwaltsinstitut, ARBER-Seminare
Kosten: 2.300 € bis 2.750 €
Vorteile: Wegfall sämtlicher Übernachtungskosten für die Theorie, ortsunabhängige Teilnahme aus der Kanzlei
Nachteile: Durchgehende Anwesenheitskontrolle am Bildschirm erforderlich
Fernlehrgang im Selbststudium
Im zeitflexiblen Fernstudium erarbeiten sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Stoff über Lehrbriefe, Videoaufzeichnungen und eingereichte Lernkontrollaufgaben über vier bis zwölf Monate. Die drei Aufsichtsklausuren absolvieren Sie an bundesweiten Sammelterminen in Großstädten wie Frankfurt am Main oder Hamburg.
Anbieter: Deutsche Anwaltakademie, Hagen Law School
Kosten: 2.265 € bis 2.465 € inklusive Klausuren
Vorteile: Freie Zeiteinteilung neben dem laufenden Kanzleibetrieb, günstigste Lehrgangsvariante
Nachteile: Hoher Aufwand durch schriftliche Lernkontrollaufgaben für die Rechtsanwaltskammer
Nachweis außerhalb eines Lehrgangs
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ausgeprägter wissenschaftlicher Vorbildung können die theoretischen Kenntnisse ohne Kursbesuch belegen. Die Fachausschüsse erkennen einschlägige Fachpublikationen, eigene Dozententätigkeiten an Hochschulen oder themengleiche Einzelveranstaltungen an.
Prüfende Stellen: Fachausschüsse der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern
Kosten: 200 € bis 400 € Antragsgebühr der jeweiligen Kammer
Vorteile: Einsparung der Lehrgangsgebühren und der 135 Kurs- und Prüfungsstunden
Nachteile: Strenge Einzelfallprüfung, Pflicht zur lückenlosen Abdeckung aller Teilbereiche des § 12 der Fachanwaltsordnung
Spezialisierungen im Familienrecht
Nach dem Erwerb des Fachanwaltstitels fokussieren sich viele Kanzleien auf wirtschaftlich oder gesellschaftlich anspruchsvolle Teilbereiche des Familienrechts, um spezifische Mandantengruppen wie Unternehmerfamilien oder binationale Paare zu beraten. Das Berufsrecht erlaubt die Führung von maximal drei Fachanwaltstiteln gleichzeitig, was gezielte Doppelspezialisierungen begünstigt.
Spezialisierung | Beschreibung | Eckdaten |
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Vermögensnachfolge und Erbrecht | Verzahnung von Eheverträgen, Güterrecht, Pflichtteilsverzichten und Testamentsgestaltung | Zweiter Fachanwaltstitel für Erbrecht oder postgradualer Masterstudiengang möglich |
Internationales Familienrecht | Grenzüberschreitende Scheidungen, internationale Kindesentführungen und ausländisches Güterrecht | Kenntnisse der europäischen Verordnungen und Haager Übereinkommen erforderlich |
Unternehmerehe und Gesellschaftsrecht | Schutz von Betriebsvermögen im Zugewinnausgleich und Bewertung von Freiberuflerpraxen | Zusatzkenntnisse in Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung notwendig |
Kindschaftsrecht und Abstammungsrecht | Sorgerecht, Umgangsverfahren, Adoptionen, Pflegschaften und moderne Reproduktionsmedizin | Enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Familiengerichten und psychologischen Sachverständigen |
Steuerrechtliche Familienberatung | Steueroptimierte Vermögensauseinandersetzung bei Trennung, Realsplitting und Schenkungsteuer | Kombination mit der Fachanwaltschaft für Steuerrecht verbreitet |
Vermögensnachfolge und Erbrecht
Diese Spezialisierung verbindet die ehevertragliche Güterrechtsgestaltung mit der lebzeitigen Vermögensübertragung und der Testamentsvollstreckung. Als formaler Bildungsweg dient entweder der zusätzliche Fachanwaltslehrgang für Erbrecht über weitere 120 Zeitstunden und 80 praktische Fälle oder der berufsbegleitende Masterstudiengang Erbrecht und Unternehmensnachfolge an der Universität Münster. Der viersemestrige Studiengang der universitätseigenen Weiterbildungsgesellschaft JurGrad setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie ein Jahr Berufserfahrung voraus, kostet 13.800 Euro und deckt gleichzeitig den Theorienachweis für den Fachanwalt für Erbrecht ab. Absolventinnen und Absolventen arbeiten häufig in spezialisierten Nachfolge-Kanzleien, Banken oder Family Offices.
Unternehmerehe und Gesellschaftsrecht
Bei der Beratung von Unternehmerinnen, Gesellschaftern und Freiberuflern stehen die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, Güterstandsschaukeln sowie der Ausschluss von Abfindungsrisiken im Gesellschaftsvertrag im Mittelpunkt. Die Qualifikation erfolgt über aufbauende Zertifikatslehrgänge im Bilanz- und Steuerrecht bei der Deutschen Anwaltakademie oder dem Institut für Wissen in der Wirtschaft, die 20 bis 40 Zeitstunden umfassen und zwischen 800 Euro und 1.800 Euro kosten. Zugangsvoraussetzung ist die anwaltliche Zulassung; der Schwerpunkt öffnet den Zugang zu hochdotierten Mandaten in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien.
Internationales Familienrecht
Spezialistinnen und Spezialisten für internationales Familienrecht bearbeiten binationale Trennungen, Zuständigkeitskonflikte nach den Brüssel-IIb-Verordnungen sowie Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Die Weiterbildung erfolgt über einjährige Masterprogramme im ausländischen oder europäischen Privatrecht an deutschen und ausländischen Rechtsfakultäten für 1.500 Euro bis 15.000 Euro oder über mehrtägige Intensivseminare des Deutschen Anwaltsinstituts ab 500 Euro. Dieser Arbeitsbereich führt zu Kooperationen mit Konsulaten, internationalen Kanzleinetzwerken und dem Bundesamt für Justiz.
Ergänzende Weiterbildungen
Zusatzqualifikationen außerhalb der klassischen Fachanwaltsordnung erweitern das Dienstleistungsangebot einer familienrechtlichen Kanzlei um außergerichtliche Konfliktlösung, gerichtliche Sachverständigentätigkeiten oder notarielle Beurkundungen.
Zertifizierte Familienmediation
Mit einer Ausbildung nach der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung begleiten Anwältinnen und Anwälte Trennungspaare als neutrale Vermittler bei einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen. Der Lehrgang umfasst mindestens 120 bis 130 Zeitstunden, fünf supervidierte Praxisfälle und kostet je nach Institut zwischen 2.850 Euro und 3.500 Euro.
Deutsches Anwaltsinstitut: Fachausbildung Zertifizierter Mediator über 130 Stunden
Deutsche Anwaltakademie: Lehrgang Mediation mit Präsenz- und Onlinemodulen über 130 Stunden
Institut für Konfliktmanagement und Mediation Leipzig: Zertifikatskurs Mediation Familie und Soziales
Verfahrensbeistandschaft in Kindschaftssachen
Als bestellter Verfahrensbeistand nach § 158 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen vertreten Sie als sogenannter Anwalt des Kindes ausschließlich das Kindeswohl in Sorge- und Umgangsverfahren. Für die Registrierung bei den Familiengerichten verlangt § 158a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen entwicklungspsychologische und pädagogische Zusatzkenntnisse, die in Kursen über 50 bis 120 Unterrichtsstunden für 1.200 Euro bis 1.900 Euro vermittelt werden.
Weiterbildungsinstitut Verfahrensbeistandschaft Köln und Münster: Kompaktweiterbildung in sechs Modulen für 1.620 €
Institut für pädagogische und psychologische Weiterbildung: Online-Zertifikatskurs Verfahrensbeistandschaft über 56 Unterrichtseinheiten
Deutsches Anwaltsinstitut: Qualifizierungs- und Fortbildungsseminare nach § 158a FamFG
Anwaltsnotariat
In Bundesländern mit Anwaltsnotariat wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein dürfen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach Bestehen der notariellen Fachprüfung Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionen selbst beurkunden. Voraussetzung sind fünf Jahre Anwaltszulassung, drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie ein Vorbereitungskurs über 120 Stunden.
Deutsches Anwaltsinstitut: Vorbereitungskurse auf die notarielle Fachprüfung und Praxisausbildung
DeutscheAnwaltAkademie: Klausurenkurse und Intensivlehrgänge für angehende Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare
BeckAkademie Seminare: Kompakttraining zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Notarprüfung
Bewerbung und Zugangsvoraussetzungen
Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung beantragen Sie schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Ihres Kanzleisitzes. Der dortige Fachausschuss prüft die eingereichten Nachweise und gibt eine Empfehlung an den Kammervorstand ab.
Zugangsvoraussetzungen
Die formellen Hürden sind in den §§ 2 bis 6 sowie § 12 der Fachanwaltsordnung geregelt:
Zulassung: Mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung
Theorie: Erfolgreiche Teilnahme am 120-stündigen Fachanwaltslehrgang inklusive drei bestandener fünfstündiger Klausuren aus verschiedenen Bereichen des Familienrechts
Praxisvolumen: 120 persönlich und weisungsfrei bearbeitete Fälle im Familienrecht innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung
Gerichtsquote: Mindestens 60 der eingereichten Fälle müssen gerichtliche Verfahren vor dem Familiengericht sein
Fortbildung bei Verzögerung: Liegt der Lehrgangsbeginn in einem früheren Kalenderjahr als der Antrag, sind ab dem Folgejahr 15 Zeitstunden Pflichtfortbildung pro Jahr beizufügen
Der Antragsprozess gliedert sich in fünf Schritte:
Abschluss des theoretischen Lehrgangs bereits ab dem ersten Zulassungsjahr oder im Referendariat
Laufende Dokumentation der bearbeiteten Mandate getrennt nach außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren mit Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum und Rechtsproblem
Einreichung des Antragsformulars samt Klausuroriginalen, Korrekturbemerkungen, Fallliste und einer Versicherung über die eigenständige Fallbearbeitung bei der Rechtsanwaltskammer
Überweisung der Bearbeitungsgebühr von rund 200 Euro bis 400 Euro sowie eventuelles Nachreichen von acht bis zwölf anonymisierten Arbeitsproben auf Anforderung des Ausschusses
Prüfung durch den Fachausschuss, in Ausnahmefällen Durchführung eines mündlichen Fachgesprächs und anschließende Übersendung der Verleihungsurkunde
Zusammenfassung der Ausbildungswege
Die folgende Übersicht vergleicht die bestehenden Qualifikationswege für die Spezialisierung im Familienrecht hinsichtlich Zeitaufwand, Kostenstruktur und Zielgruppe.
Ausbildungsweg | Dauer | Kosten | Voraussetzungen | Zielgruppe |
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Fachanwaltslehrgang Kombimodell | 4 bis 6 Monate | 2.550 € bis 2.765 € | Rechtsstudium, für den Titel 3 Jahre Zulassung und 120 Fälle | Anwältinnen und Anwälte mit Wunsch nach kollegialem Netzwerk und festen Lernzeiten |
Fachanwaltslehrgang Live-Online | 4 bis 6 Monate | 2.300 € bis 2.750 € | Rechtsstudium, für den Titel 3 Jahre Zulassung und 120 Fälle | Berufstätige mit hoher Kanzleiauslastung, die Reisezeiten vermeiden wollen |
Fachanwaltslehrgang Selbststudium | 4 bis 12 Monate | 2.265 € bis 2.465 € | Rechtsstudium, für den Titel 3 Jahre Zulassung und 120 Fälle | Eltern in Familienphasen oder Einzelanwälte mit unregelmäßigen Gerichtsterminen |
Nachweis außerhalb eines Lehrgangs | Individuell | 200 € bis 400 € Kammergebühr | 3 Jahre Zulassung, 120 Fälle, Publikationen oder Lehraufträge | Wissenschaftlich publizierende Juristinnen, Dozenten und langjährige Spezialisten |
Masterstudiengang Erbrecht und Nachfolge | 4 Semester | 13.800 € | Hochschulabschluss und 1 Jahr Berufspraxis | Beraterinnen und Berater für vermögende Familien und Unternehmensnachfolgen |
Aus finanzieller Sicht bietet der Fernlehrgang im Selbststudium den günstigsten Einstieg, da neben den moderaten Kursgebühren lediglich Reisekosten für die drei Klausurtermine anfallen. Zudem gewähren das Deutsche Anwaltsinstitut und die Deutsche Anwaltakademie Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern in den ersten drei Zulassungsjahren sowie Kammermitgliedern Rabatte von 200 Euro.
Unter zeitlichen Gesichtspunkten lässt sich der theoretische Lehrgang bereits während des Rechtsreferendariats oder direkt zu Beginn der Anwaltstätigkeit absolvieren, während das Fallaufkommen noch aufgebaut wird. Wer seine persönlichen Karriereziele in der Beratung großer Familienvermögen sieht, kombiniert den Fachanwalt für Familienrecht gezielt mit dem berufsbegleitenden Masterstudium im Erbrecht.
Arbeitsmarkt und Zukunftsperspektiven im Familienrecht
Das Familienrecht bildet nach dem Arbeitsrecht die zweitgrößte Fachanwaltschaft in Deutschland. Laut der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer führten zum Stichtag 1. Januar 2026 bundesweit 8.314 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diesen Titel, was rund 14,3 Prozent aller verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen entspricht. Mit einem Frauenanteil von 60,5 Prozent weist das Rechtsgebiet die höchste Quote an weiblichen Berufsträgern unter allen 24 Fachanwaltschaften auf.
Gleichzeitig verzeichnet das Fachgebiet durch das altersbedingte Ausscheiden geburtenstarker Jahrgänge einen deutlichen Rückgang der Titelträgerinnen und Titelträger um 2,51 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser demografische Wandel trifft auf eine konstant hohe Nachfrage durch jährlich rund 129.300 Ehescheidungen laut Statistischem Bundesamt sowie zunehmende Patchwork-Konstellationen, was neu zugelassenen Fachanwältinnen und Fachanwälten sehr gute Marktchancen bei Kanzleiübernahmen und Neugründungen sichert.
Mit der Verleihung der Urkunde ist das lebenslange Lernen berufsrechtlich festgeschrieben: Nach § 15 der Fachanwaltsordnung müssen Sie Ihrer Rechtsanwaltskammer jedes Kalenderjahr unaufgefordert mindestens 15 Zeitstunden fachspezifische Fortbildung durch Seminarteilnahmen, Dozententätigkeiten oder wissenschaftliche Veröffentlichungen nachweisen. Bis zu fünf dieser Pflichtstunden dürfen im zertifizierten Selbststudium mit anschließender Lernerfolgskontrolle absolviert werden.
Abschließende Einordnung
Der Erwerb des Titels als Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht erfordert nach dem Volljuristenabschluss eine dreijährige Anwaltspraxis, einen 120-stündigen Speziallehrgang mit drei Klausuren sowie den Nachweis von 120 bearbeiteten Mandaten. Durch flexible Online- und Selbststudienformate lässt sich die theoretische Qualifikation passgenau in den Kanzleialltag integrieren. Angesichts sinkender Zahlen an Titelträgerinnen und Titelträgern bei gleichzeitig stabilem Beratungsbedarf im Scheidungs-, Unterhalts- und Vermögensrecht bietet die Spezialisierung im Familienrecht langfristig gesicherte Berufsperspektiven.